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   OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07   

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https://dejure.org/2007,13253
OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07 (https://dejure.org/2007,13253)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2007 - 5 U 39/07 (https://dejure.org/2007,13253)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 5 U 39/07 (https://dejure.org/2007,13253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld; Statthaftigkeit der vorläufigen Zusprechung einer Zahlung zur Abwendung einer existenziellen Notlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung - einstweiligen Verfügung auf Krankentagegeldzahlung

  • Judicialis

    ZPO § 927; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2007, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04

    Verfahrensrecht; Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07
    Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsprechung ( vgl. MDR 2005, 290 ) fest, wonach der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld zur Abwendung einer existenziellen Notlage grundsätzlich statthaft ist ( so im Ergebnis auch KG r + s 2006, 77 ).
  • KG, 16.09.2005 - 6 U 42/05

    Krankenversicherung: Krankentagegeld durch einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07
    Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsprechung ( vgl. MDR 2005, 290 ) fest, wonach der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld zur Abwendung einer existenziellen Notlage grundsätzlich statthaft ist ( so im Ergebnis auch KG r + s 2006, 77 ).
  • OLG Köln, 03.08.2012 - 20 U 98/12

    Berechtigung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

    Die darin liegende Vorwegnahme der Hauptsache ist nur unter der besonderen Voraussetzung, dass der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen sind, gerechtfertigt, und kommt allenfalls bei Bestehen einer Notlage oder einer Existenzgefährdung in Betracht (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat -, RuS 2007, 463 und OLGR 2004, 418).
  • OLG Koblenz, 24.10.2011 - 10 W 579/11

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner form- und fristgerecht eingelegten und begründeten sofortigen Beschwerde, mit der er seinen bisherigen Sachvortrag wiederholt und vertieft und auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2007 - 5 U 39/07 - verweist, nach der der Versicherungsnehmer einer Krankentagegeldversicherung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Leistungen hieraus nicht auf den Bezug von Sozialhilfe verwiesen werden könne.

    Voraussetzung der von dem Antragsteller begehrten einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld ist, dass der Antragsteller die Zahlung zur Abwendung einer gegenwärtigen oder künftigen Notlage benötigt (Senatsurteil vom 17. September 2010 - 10 U 276/10 - VersR 2011, 1000; OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 39/07 - openJur 2011, 50029, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen

    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).
  • OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08

    Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung

    Das Argument des OLG Köln (RuS 2007, 463), dass entsprechende Versicherungen gerade deshalb abgeschlossen werden, um solche Notlagen nicht aufkommen zu lassen, ist zwar zutreffend, führt aber bei Abwägung der finanziellen Beeinträchtigungen einerseits und des eventuell zu befürchtenden Verlustes der Versicherung andererseits nicht zwingend dazu, einen Verfügungsgrund zu bejahen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2011 - 8 O 4224/11

    Einstweilige Verfügung: Befriedigungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

    Voraussetzung einer sog. Befriedigungsverfügung ist allerdings, dass sie zur Abwendung einer existenziellen Notlage des Versicherten erforderlich ist (z.B. OLG Koblenz OLGR 2007, 760 aE; LG Dortmund 28.9.2006 - 2 O 310/06, juris; KG r+s 2006, 77; LG Berlin r+s 2005, 338; OLG Köln OLGR 2004, 418; OLG Köln r+s 2007, 463; HK-VVG/Rogler § 1 MB/KT 09 Rn. 11).

    Der Anspruch geht allerdings auch dann nicht auf das vereinbarte Krankentagegeld in voller Höhe, sondern ist auf den Notbedarf des Antragstellers beschränkt (OLG Köln r+s 2007, 463; KG r+s 2006, 77).

  • OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10

    Einstweilige Verfügung auf vorläufige Leistung aus der

    Der Senat ist entgegen der im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2007 (Az. 5 U 39/07) vertretenen Ansicht mit dem Thüringer Oberlandesgericht (Urteil v. 19.11.2008, 4 U 716/08) und der vom 25. Senat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 09.10.2008, 25 W 2183/08) vertretenen Linie der Meinung, dass der Erlass einer Leistungsverfügung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld nur dann und in soweit in Frage kommt, als eine hinreichende Existenzsicherung nicht durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen erreicht werden kann.
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